Logopädische Praxis Heike Jung
Logopädische Praxis Heike Jung

FAQ

Was ist Ziel der logopädischen Therapie, was beinhaltet sie?

Ziel ist es, sprachliche Beeinträchtigungen, kommunikative Probleme und Schluckstörungen zu beheben oder zu verbessern. Bei progressiven Erkrankungen kann es Ziel sein, Lebensqualität zu erhalten und den Verlauf der Krankheit zu verlangsamen.

Logopädie zählt zur medizinischen Grundversorgung.

Wer verordnet logopädische Therapie?

Um die logopädische Therapie mit der Krankenkasse abrechnen zu können, ist eine Verordnung vom Arzt erforderlich. Dieser stellt eine sogenannte Heilmittelverordnung (Formular 14 / Rezept) aus. Dort sind zum Beispiel Diagnose, Therapiezahl und Therapiedauer vermerkt.

Logopädische Therapie kann grundsätzlich von jedem Arzt verordnet werden.

Unsere Praxen arbeiten eng mit vielen Fachärzten zusammen, z.B:

- Neurologen

- Kinderärzten

- HNO-Ärzten

- Phoniater

- Kieferorthopäden ... uvm.

Kann ich auch privat logopädische Therapie in Anspruch nehmen?

Ja, für Privatzahler bieten wir ebenfalls einige Leistungen an.

Allerdings müssen auch diese von einem Arzt verordnet werden.

Fragen Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne!

Ist es möglich, die logopädische Therapie zu Hause durchzuführen?

Für Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, gibt es die Möglichkeit  der Hausbesuche. In diesem Fall kommen unsere Therapeuten gerne zu Ihnen nach Hause und führen dort die Therapie durch. Auch hierfür brauchen Sie eine entsprechende ärztliche Verordnung!

Was mache ich, sobald ich eine Verordnung für die Therapie habe?

Sobald Sie eine ärztliche Verordnung für die logopädische Therapie haben, können Sie Ihre Wunschpraxis kontaktieren und einen Termin vereinbaren.

Hier finden Sie die Kontakte zu unseren Praxen:

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